Auch viele hessische Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen sind durch die angeordneten Schließungen durch die Corona-Krise in eine wirtschaftliche Schieflage geraten. Sie werden durch eine „außerordentliche Wirtschaftshilfe“ unterstützt, der so genannten Novemberhilfe. Die Betroffenen erhalten Hilfe in Form von Zuschüssen von 75 Prozent ihres entsprechenden durchschnittlichen Umsatzes im November 2019, tageweise anteilig für die Dauer des Corona-bedingten Lockdowns.
Antragstellung möglich bis 31. Januar
Anträge für die Novemberhilfe können ab sofort über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden. Der Antrag muss elektronisch durch einen Steuerberatenden, Wirtschaftsprüfenden, vereidigten Buchprüfenden, Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin gestellt werden. Soloselbstständige, die bislang keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben, können mit dem Direktantrag in eigenem Namen (ohne prüfenden Dritten) bis 5.000 Euro beantragen. Die Deadline für Anträge ist am 31. Januar 2021.
RKW Hessen kann durch weiterführende Beratung unterstützen
„Die Novemberhilfe kann für viele hessische kleine und mittlere Unternehmen sicherlich zumindest eine kurzfristige Hilfestellung sein. Inzwischen wissen wir ja auch, dass wir uns im Dezember weiterhin im Lockdown ‚Light‘ befinden werden und es für viele Branchen nicht einfacher wird“, so Sascha Gutzeit, Geschäftsführer des RKW Hessen. „Wir bieten den mittelständischen Betrieben z.B. durch unsere vom Land und der EU geförderte Perspektiven- oder Digitalisierungsberatung an, Ideen und Maßnahmen zu entwickeln, wie sie über die schwierige Zeit hinwegkommen.“
Website für die Beantragung der Novemberhilfe
Fragen & Antworten zur Novemberhilfe
Informationen zur Perspektivenberatung über das RKW Hessen
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Ansprechpartner für Fragen ist Sascha Gutzeit, Geschäftsführer RKW Hessen GmbH, Tel. 0 61 96 / 97 02-21.