Kleine und mittlere Unternehmen können bei der Beratung für Unternehmensentwicklung von der Bundesförderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) profitieren.
Gefördert werden:
Allgemeine Beratungen zu allen
- wirtschaftlichen, finanziellen, personellen oder organisatorischen Fragen der Unternehmensführung
Spezielle Beratungen für Unternehmen
- die von Unternehmerinnen geführt werden,
- die von Migranten/innen geführt werden,
- die von Unternehmer/innen mit Behinderung geführt werden,
- zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiter/innen mit Migrationshintergrund,
- zur Gestaltung der Arbeit für Mitarbeiter/innen mit Behinderung,
- zur Fachkräftegewinnung und -sicherung,
- zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
- zur altersgerechten Gestaltung der Arbeit,
- zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz.
Die Beratungsprogramme sind seit Inkrafttreten der Richtlinie des BAFA zur Beratungsförderung 2016 in drei Module unterteilt:
Modul 1
Modul 1 richtet sich an Jungunternehmen (Unternehmen bis zwei Jahre nach der Gründung) für sämtliche Themenschwerpunkte der allgemeinen oder speziellen Beratung (siehe oben). Es gelten folgende Kriterien:
- Maximale Bemessungsgrundlage pro Beratungsart: 4.000,- Euro
- Fördersatz 50 Prozent (alte Bundesländer einschließlich Berlin und Region Leipzig – ohne Region Lüneburg)
- Förderhöchstsatz: 2.000,- Euro
- Zielsetzung: Unterstützung beim Aufbau, der nachhaltigen Führung und Sicherung des Jungunternehmens
Modul 2
Modul 2 gilt für Bestandsunternehmen (Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung) für sämtliche Themenschwerpunkte der allgemeinen oder speziellen Beratung (siehe oben). Es gelten folgende Kriterien:
- Maximale Bemessungsgrundlage pro Beratungsart: 3.000,- Euro
- Fördersatz 50 Prozent (alte Bundesländer einschließlich Berlin und Region Leipzig – ohne Region Lüneburg)
- Förderhöchstsatz: 1.500,- Euro
- Zielsetzung: Ergänzung und Vertiefung des Unternehmerpotenzials und der Handlungskompetenz
Modul 3
Modul 3 hilft Unternehmen in Schwierigkeiten für folgende Bereiche und Konditionen:
- Unternehmenssicherungsberatung
- Zusätzlich kann nach der Unternehmenssicherungsberatung zur Vertiefung der Maßnahmen zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit eine weitere Beratung (Folgeberatung) gefördert werden
- Maximale Bemessungsgrundlage pro Beratungsart: 3.000,- Euro
- Fördersatz 90 Prozent bundesweit
- Förderhöchstsatz: 2.700,- Euro
- Zielsetzung: Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit und der Vorbeugung von Entlassungen
Die Förderung ist für kleine und mittlere Unternehmen fast aller Branchen möglich. Im Antragsverfahren ist die Wirtschaftszweigklassifikation Ihres Unternehmens anzugeben.
Wir unterstützen Sie dabei, die Förderung in Anspruch zu nehmen und machen diese einfach und unkompliziert. In einem kostenfreien Erstgespräch erläutern wir Ihnen gerne, wie Sie die Förderung optimal für Ihre beabsichtigte Beratungsleistung einsetzen können.
Sollten Sie nach Ablauf der Beratung weiteren Beratungsbedarf haben, ist eine vertiefende Beratung mit Landesförderung über das RKW Hessen möglich.