"unternehmensWert:Mensch", das Beratungsförderprogramm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen bei der Entwicklung moderner, mitarbeiterorientierter Personalstrategien. Beratungsprojekte können in den vier Themenfeldern Personalführung, Chancengleichheit & Diversity, Gesundheit sowie Wissen & Kompetenz erfolgen.
Gerne erarbeiten wir mit Ihnen vor Ihrem Termin bei der Erstberatungsstelle Beratungsziel und Beratungsumsetzung.
Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin. Thomas Fabich, Büroleiter Kassel beim RKW Hessen, ist als Prozessberater autorisiert, Unternehmen – unter Umständen auch in Kooperation mit weiteren Expertinnen und Experten aus dem RKW Hessen-Netzwerk – zu unterstützen.
Hessischen Erstberatungsstellen für interessierte hessische Unternehmen:
- Für Nordhessen:
Demografieagentur für die Wirtschaft GmbH, Hannover, Heike Andreschak, Tel: 05 11/ 1 69 90-919, Mail heike.andreschak@demografieagentur.de - Für Mittelhessen:
ZAUG gGmbh, Gießen, Thomas Marterer, Erstberater/ Projektkoordinator unternehmensWert:Mensch, Tel: 06 41 / 79 79 66-14, Mail unternehmenswertmensch@zaug.de - Für Südhessen:
Metropolregion Rhein-Neckar GmbH, Mannheim, Meike Stenzel, Projektleiterin unternehmensWert:Mensch, Tel: 06 21 / 1 07 08-458
Wichtige Termine für die Unternehmensentwicklung mit unternehmensWert:Mensch
Da die Förderungsfrist für alle Programmzweige von unternehmensWert:Mensch (uMW) zum 31.12.2022 endet, beachten Sie bitte die folgenden Informationen:
- 31.05.2022: Letzte Scheckausgabe/letztmöglicher Starttermin für die Programzweige uWM und uWMplus
- 31.08.2022: Letzte Scheckausgabe/letztmöglicher Starttermin für die Programmzweige „Gestärkt durch die Krise“ (GdK) und „Women in Tech“ (WiT)
- 30.11.2022: Letzter möglicher Beratungstag für alle Programme und damit Ende für alle Beratungen
- 31.01.2023: Spätester Termin für den Eingang der Antragsunterlagen beim Bundesverwaltungs-amt (BVA) für alle Programme; Anträge die nicht bis zum 31.01.2023 beim Bundesverwaltungsamt eingehen, werden zurückgewiesen, d.h. erhalten keine Förderung.