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CSR-Berichtspflicht (Nachhaltigkeitsbericht) für große Unternehmen hat auch Auswirkungen auf KMU

Große Unternehmen (mit mehr als 500 Mitarbeitern) müssen ab sofort nicht nur finanziell bilanzieren, sondern auch über ihr soziales und ökologisches Handeln Rechenschaft ablegen. Der Bundestag hat im März das „Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten“ verabschiedet.

Hinter dem sperrigen Namen steht die Pflicht für große kapitalmarktorientierte Unternehmen, standardisiert und messbar darüber zu informieren, wie sich ihr Geschäftsgebaren auf Gesellschaft und Umwelt auswirkt. Das Gesetz gilt rückwirkend ab dem 1.1.2017 und wird damit bereits für das Geschäftsjahr 2017 wirksam. Entsprechende Regeln gelten in der ganzen EU, die im Oktober 2014 eine Richtlinie zur sogenannten CSR-Berichtspflicht verabschiedet hatte. Diese setzt Deutschland mit dem neuen Gesetz nun um.

Was für die großen Unternehmen gedacht war, hat auch Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen. Insbesondere Zulieferer bekommen häufig die Anforderung von Kunden, ihrerseits zu berichten, quasi als Zuarbeit zum Nachhaltigkeitsbericht des Kunden. Dadurch entsteht auch hier Unterstützungsbedarf.

Ein CSR-Bericht muss gewisse Standards erfüllen. Aber nicht jedes Unternehmen muss diese Aufgabe allein bewältigen. Das RKW Hessen arbeitet mit mehreren Beraterinnen und Beratern zusammen, die kleine und mittlere Unternehmen bei der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts unterstützen können. Häufig können hier über das RKW Hessen zusätzlich noch Beratungsfördermittel des Landes Hessen oder des Bundes die Beratungsleistung vergünstigen.

Wenn Sie selbst einen CSR-Bericht erstellen wollen oder müssen, sprechen Sie uns an!

Kontakt: BeratungsTeam – E-Mail: <link>Beratung(at)rkw-hessen.de, oder per Telefon in Eschborn:  0 61 96 / 97 02-40 oder in Kassel: 05 61 / 9 30 99 90.