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Förderung des Allgemeinen Coachings

Coaching ist zunehmend gefragt. Hierbei geht es um strukturierte Gespräche zwischen einem Coach und einem Coachee oder mehreren Coachees (Klienten). Es kann sich um ein Einzelcoaching, Teamcoaching oder Projektcoaching handeln. Im Unterschied zur klassischen Beratung liefert der Coach in der Regel keine direkten Lösungsvorschläge, sondern begleitet die Entwicklung eigener Lösungen. Dabei fungiert sie/er als neutrale/r, kritische/r Gesprächspartner/in und verwendet Methoden aus dem gesamten Spektrum der Personal- und Führungskräfteentwicklung.

Unternehmenscoaching im Sinne des Förderprogramms

  • Unternehmer/in entwickeln (Zielausrichtung, Führungsverantwortung)
  • Führungskräfte und Führungsnachwuchskräfte coachen (Mitarbeiterführung, Kultur, Verhalten, Methoden, Stil, Strategie, Stärkung Führungsrolle)
  • Teamentwicklung, Teambuilding, Festigung der Zusammenarbeit im Team, Wandel der Unternehmenskultur
  • Interne Kommunikation verbessern
  • Zusammenarbeit und Zuständigkeiten verbessern
  • Veränderungsprozesse begleiten
  • Selbstorganisation verbessern (Prioritätensetzung/ Zeitmanagement)
  • Nachhaltiges Wirtschaften

Coaching in diesem Sinne ist explizit nicht auf individuelle Karriereentwicklung bezogen. Auch klassische Businessplanung, Konzeptentwicklung oder Schulungen sind kein Coaching.

Coachingleistungen können für Start-ups sowie kleine und mittlere Unternehmen bezuschusst werden.

 

Kosten – Berechnungsbeispiel – Zeitlicher Umfang

  • Der Zuschuss zum Beratungshonorar beträgt max. 400,- Euro je Tagewerk (max. 50 Prozent).
  • Beträgt das Beratungshonorar des eingesetzten Beratungsunternehmens z.B. 1.000,- Euro pro Tagewerk, beträgt der Eigenanteil des Unternehmens nur 600,- Euro je Tagewerk (zzgl. USt. auf den Gesamtbetrag). Eine fünftägige Beratung würde dann statt 5.000,- Euro (zzgl. USt.) nur 3.000,- Euro (zzgl. USt. auf 5.000,- Euro, da die Steuer nicht gefördert werden kann) kosten. Ein anderes Honorar ist je nach Auswahl der/des Expertin/Experten möglich.
  • Für alle Förderprogramme können KMU insgesamt max. 15 Tagewerke Förderung je Kalenderjahr in Anspruch nehmen.

 

Gefördert durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.

Gefördert durch:

Kontakt

IHK-Bezirke Darmstadt und Frankfurt/Main:
Armin Domesle
Tel.: 0 61 07 / 9 65 93-43
Ihre Anfrage
(a.domesle@rkw-hessen.de)

IHK-Bezirke Offenbach und Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern:
Dr. Patrick Keller
Tel.: 0 61 07 / 9 65 93-44
Ihre Anfrage
(p.keller@rkw-hessen.de)

IHK-Bezirke Kassel-Marburg und Fulda:
Thomas Fabich
Tel.: 05 61 / 93 09 99-2
Ihre Anfrage
(t.fabich@rkw-hessen.de)

IHK-Bezirke Wiesbaden, Gießen-Friedberg, Limburg und Lahn-Dill:
Selina Türck
Tel.: 0 61 07 / 9 65 93-45
Ihre Anfrage
(s.tuerck@rkw-hessen.de)
 

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