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Förderung der Beratung zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen

Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler können Beratungsleistungen zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen mit Landesförderung in Anspruch nehmen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Konkretisierung Ihres Themas, empfehlen geeignete Experten und sorgen für eine unkomplizierte Fördermittelabwicklung.

Lesen Sie, wie viele hessische Unternehmen das RKW Hessen bereits im Rahmen einer Digitalisierungsberatung unterstützen konnte.

Mehr Informationen über Digitalisierung als Chance


Mögliche Themenschwerpunkte der geförderten Digitalisierungsberatung können sein:

Digitale Geschäftsmodelle

  • Entwicklung digitaler Geschäftsmodelle, Produkte sowie Services
  • Ergänzung und Anpassung bestehender Produkte um digitale Aspekte

Digitalisierung der Prozesslandschaft

  • In allen Bereichen im Unternehmen oder zwischen Unternehmen und Kunden bzw. Lieferanten möglich (Bestellvorgänge, Lagerhaltung, Produktion, Archivierung u.a.)
  • Einführung von e-Business-Software-Lösungen, z.B. IT-gestützte Managementsysteme, Modellierung von Geschäftsprozessen

Digitalisierung des Marketings

  • Webanwendungen unter Beachtung der Usability (alle Endgeräte betrachtend), z.B. Webseiten, Apps
  • Online-Vertriebswege, z.B. Webshops, e-Support, elektronische Marktplätze
  • automatisierte, personalisierte und Multi-Channel-Kundenansprache
  • Professionalisierung des Suchmaschinenmarketings und des Social Marketings

Gewährleistung der IT-Sicherheit

  • Begleitung bei der Umsetzung von erforderlichen Maßnahmen, z.B. Cloud Computing, digitale Verschlüsselung, mobile Zugriffstechniken, elektronische Signaturen
  • Organisation und Schutz von Daten
  • Entwicklung und Realisierung von ganzheitlichen IT-Konzepten 
     

Kosten – Berechnungsbeispiel – Zeitlicher Umfang

  • Beratungsprojekte im Rahmen dieses Landesprogramms können für bis zu zehn Tagewerke bezuschusst werden.
     
  • Der Zuschuss beträgt 600,- Euro je Tagewerk – in Vorranggebieten bis zu 650,- Euro je Tagewerk. Also insgesamt maximal 6.000,- Euro bzw. 6.500,- Euro und bis zu 52 Prozent des Beratungshonorars.
     
  • Für die Programme Hessen-PIUS und Beratungen zur Digitalisierung werden innerhalb von 3 Jahren zusammen max. 12.000,- Euro (in Vorranggebieten 13.000,- Euro) Förderung gewährt.


Gefördert durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen.

Gefördert durch:

Kontakt

IHK-Bezirke Darmstadt und Frankfurt/Main:
Armin Domesle
Tel.: 0 61 07 / 9 65 93-43
Ihre Anfrage
(a.domesle@rkw-hessen.de)

IHK-Bezirke Offenbach und Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern:
Dr. Patrick Keller
Tel.: 0 61 07 / 9 65 93-44
Ihre Anfrage
(p.keller@rkw-hessen.de)

IHK-Bezirke Kassel-Marburg und Fulda:
Thomas Fabich
Tel.: 05 61 / 93 09 99-2
Ihre Anfrage
(t.fabich@rkw-hessen.de)
und
Wiebke Mense
Tel.: 05 61 / 93 09 99-5
Ihre Anfrage
(w.mense@rkw-hessen.de)

IHK-Bezirke Wiesbaden, Gießen-Friedberg, Limburg und Lahn-Dill:
Selina Türck
Tel.: 0 61 07 / 9 65 93-45
Ihre Anfrage
(s.tuerck@rkw-hessen.de)