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Förderung der Beratung zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen

Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler können Beratungsleistungen zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen mit Landesförderung in Anspruch nehmen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Konkretisierung Ihres Themas, empfehlen geeignete Experten und sorgen für eine unkomplizierte Fördermittelabwicklung.

Mehr Informationen über Digitalisierung als Chance


Mögliche Themenschwerpunkte der geförderten Digitalisierungsberatung können sein:

Digitale Geschäftsmodelle

  • Entwicklung digitaler Geschäftsmodelle, Produkte sowie Services
  • Ergänzung und Anpassung bestehender Produkte um digitale Aspekte

Digitalisierung der Prozesslandschaft

  • In allen Bereichen im Unternehmen oder zwischen Unternehmen und Kunden bzw. Lieferanten möglich (Bestellvorgänge, Lagerhaltung, Produktion, Archivierung u.a.)
  • Einführung von e-Business-Software-Lösungen, z.B. IT-gestützte Managementsysteme, Modellierung von Geschäftsprozessen

Digitalisierung des Marketings

  • Webanwendungen unter Beachtung der Usability (alle Endgeräte betrachtend), z.B. Webseiten, Apps
  • Online-Vertriebswege, z.B. Webshops, e-Support, elektronische Marktplätze
  • automatisierte, personalisierte und Multi-Channel-Kundenansprache
  • Professionalisierung des Suchmaschinenmarketings und des Social Marketings

Gewährleistung der IT-Sicherheit

  • Durchführung des CyberRisiko-Checks nach DIN SPEC 27076
  • Begleitung bei der Umsetzung von erforderlichen Maßnahmen, z.B. Cloud Computing, digitale Verschlüsselung, mobile Zugriffstechniken, elektronische Signaturen
  • Organisation und Schutz von Daten
  • Entwicklung und Realisierung von ganzheitlichen IT-Konzepten 

Vor der Beratung wird geprüft, ob auch Bundesförderung oder Beratung über die Handwerkskammern genutzt werden können.

 

Kosten – Berechnungsbeispiel – Zeitlicher Umfang

  • Der Zuschuss zum Beratungshonorar beträgt max. 400,- Euro je Tagewerk (max. 50 Prozent).
  • Beträgt das Beratungshonorar des eingesetzten Beratungsunternehmens z.B. 1.000,- Euro pro Tagewerk, beträgt der Eigenanteil des Unternehmens nur 600,- Euro je Tagewerk (zzgl. USt. auf den Gesamtbetrag). Eine fünftägige Beratung würde dann statt 5.000,- Euro (zzgl. USt.) nur 3.000,- Euro (zzgl. USt. auf 5.000,- Euro, da die Steuer nicht gefördert werden kann) kosten. Ein anderes Honorar ist je nach Auswahl der/des Expertin/Experten möglich.
  • Für alle Förderprogramme können KMU insgesamt max. 15 Tagewerke Förderung je Kalenderjahr in Anspruch nehmen.


Gefördert durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.

Gefördert durch:

Kontakt

IHK-Bezirke Darmstadt und Frankfurt/Main:
Armin Domesle
Tel.: 0 61 07 / 9 65 93-43
Ihre Anfrage
(a.domesle@rkw-hessen.de)

IHK-Bezirke Offenbach und Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern:
Dr. Patrick Keller
Tel.: 0 61 07 / 9 65 93-44
Ihre Anfrage
(p.keller@rkw-hessen.de)

IHK-Bezirke Kassel-Marburg und Fulda:
Thomas Fabich
Tel.: 05 61 / 93 09 99-2
Ihre Anfrage
(t.fabich@rkw-hessen.de)

IHK-Bezirke Wiesbaden, Gießen-Friedberg, Limburg und Lahn-Dill:
Selina Türck
Tel.: 0 61 07 / 9 65 93-45
Ihre Anfrage
(s.tuerck@rkw-hessen.de)