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Förderung der Perspektivenberatung

Von der Corona-Pandemie wirtschaftlich betroffene Kleinstunternehmen, Selbstständige und Freiberufler in Hessen mit weniger als zehn Beschäftigten (inkl. Geschäftsführer und Inhaber) können die Perspektivenberatung in Anspruch nehmen. Der Jahresumsatz oder die Jahresbilanzsumme muss unter 2 Millionen Euro liegen.

Experten erarbeiten mit Ihnen Ideen, durch welche Maßnahmen Sie Perspektive gewinnen, um über diese schwierige Zeit hinwegzukommen.

Die Perspektivenberatung kann bis zu 60 Prozent über das Land Hessen gefördert werden. Gerne überprüfen wir Ihre Förderfähigkeit, empfehlen Ihnen aus unserem Expertennetzwerk erfahrene Berater/innen, übernehmen als vertrauensvoller Vertragspartner die Qualitätssicherung und sorgen für eine unkomplizierte Fördermittelabwicklung.

Was sind die Beratungsinhalte?

Besprochen werden die aktuelle Situation im Betrieb und das bestehende Geschäftsmodell – insbesondere Kunden/Lieferanten, Liquidität, Auslastung, spezifische Belastungen, Betroffenheit Pandemie-Anordnungen usw. Es werden mögliche Hilfen wie Kurzarbeitergeld, Förderkredite, Bürgschaften, Zuschüsse, aber auch kurzfristige Einsparmöglichkeiten beleuchtet und entsprechende Empfehlungen gegeben.
 

Kosten – Berechnungsbeispiel – Zeitlicher Umfang

  • Der Umfang ist festgelegt. Es handelt sich immer um eine dreitägige Beratung (insgesamt 24 Stunden).
  • Nach Abzug der Förderung übernimmt der Kunde einen Eigenanteil von 1.122,- Euro netto zzgl. USt. (1.635,00 Euro inkl. USt.)

Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Fragen & Antworten-Katalog zur Perspektivenberatung.


Gefördert durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen.

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in Süd- und Mittelhessen an:
Tel.: 0 61 07 / 9 65 93-40

in Nord- und Osthessen an:
Tel.: 05 61 / 93 09 99-0

perspektive(at)rkw-hessen.de