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Förderung der Perspektivenberatung

In wirtschaftlich anspruchsvollen Zeiten mit immer neuen Schwierigkeiten können kleine und mittlere Unternehmen, Start-ups, Selbstständige und Freiberufler/innen in eine Krisensituation geraten. Jetzt ist rechtzeitiges Handeln geboten, damit sich die Lage nicht noch verschlechtert und am Ende eine Insolvenzgefahr droht. Wenn eine wirtschaftlich schwierige Situation vorliegt, können Betroffene eine Perspektivenberatung mit Landesförderung in Anspruch nehmen – mit dem Ziel, ihre Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu stabilisieren und wieder zu stärken.

Mögliche Anzeichen für unternehmerische Schwierigkeiten:

  • Großkunden weggefallen
  • Produkte lassen sich schwieriger vermarkten
  • Kurzarbeit muss eingeführt werden
  • steigende Verluste oder sinkende Umsätze
  • wachsende Lagerbestände, Überkapazitäten
  • verminderter Cashflow
  • zunehmende Verschuldung und Zinsbelastung
  • Abnahme bzw. Verlust des Vermögenswerts

Mehr Informationen über die Erarbeitung von Perspektiven für die Bewältigung von unternehmensbezogenen Krisen

Die Perspektivenberatung wird vom Land Hessen mit bis zu 75 Prozent gefördert. Gerne überprüfen wir Ihre Förderfähigkeit, empfehlen Ihnen aus unserem Beraternetzwerk erfahrende Expertinnen/Experten, übernehmen als vertrauensvoller Vertragspartner die Qualitätssicherung und sorgen für eine unkomplizierte Fördermittelabwicklung.

Mögliche Inhalte der geförderten Perspektivenberatung:

  • Besprechen der aktuellen Situation und des bestehenden Geschäftsmodells – insbesondere Liquidität, Erträge, Auslastung, spezifische Belastungen, externe Krisenauslöser etc.
  • Erarbeitung eines Stärken-/Schwächenprofils
  • Erarbeitung von Konzepten u.a. in Bezug auf Sofortmaßnahmen, Auslastung, strategische Ausrichtung, wirtschaftliche Situation/Finanzierungsstruktur, Lieferanten, Kosten und Controlling
  • Beleuchtung von möglichen Hilfen wie Kurzarbeitergeld, Förderkredite, Bürgschaften, Zuschüsse, aber auch kurzfristige Einsparmöglichkeiten, und Aussprechen von entsprechenden Handlungsempfehlungen
  • Erarbeitung von Perspektiven in Form eines Maßnahmenplans mit Lösungsansätzen für die Stabilisierung und/oder die Stärkung des Unternehmens

Vor der Beratung wird geprüft, ob auch Bundesförderung oder Beratung über die Handwerkskammern genutzt werden können.
 

Kosten – Berechnungsbeispiel – Zeitlicher Umfang

  • Der Zuschuss zum Beratungshonorar beträgt max. 600,- Euro je Tagewerk (max. 75 Prozent).
  • Beträgt das Beratungshonorar des eingesetzten Beratungsunternehmens z.B. 1.000,- Euro pro Tagewerk, beträgt der Eigenanteil des Unternehmens nur 400,- Euro je Tagewerk (zzgl. USt. auf den Gesamtbetrag). Eine fünftägige Beratung würde dann statt 5.000,- Euro (zzgl. USt.) nur 2.000,- Euro (zzgl. USt. auf 5.000,- Euro, da die Steuer nicht gefördert werden kann) kosten. Ein anderes Honorar ist je nach Auswahl der/des Expertin/Experten möglich.
  • Für alle Förderprogramme können KMU insgesamt max. 15 Tagewerke Förderung je Kalenderjahr in Anspruch nehmen.


Gefördert durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.

Gefördert durch:

Kontakt

IHK-Bezirke Darmstadt und Frankfurt/Main:
Armin Domesle
Tel.: 0 61 07 / 9 65 93-43
Ihre Anfrage
(a.domesle@rkw-hessen.de)

IHK-Bezirke Offenbach und Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern:
Dr. Patrick Keller
Tel.: 0 61 07 / 9 65 93-44
Ihre Anfrage
(p.keller@rkw-hessen.de)

IHK-Bezirke Kassel-Marburg und Fulda:
Thomas Fabich
Tel.: 05 61 / 93 09 99-2
Ihre Anfrage
(t.fabich@rkw-hessen.de)

IHK-Bezirke Wiesbaden, Gießen-Friedberg, Limburg und Lahn-Dill:
Selina Türck
Tel.: 0 61 07 / 9 65 93-45
Ihre Anfrage
(s.tuerck@rkw-hessen.de)