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Online-Infoveranstaltung: Das neue Beratungsangebot für Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

Fachkräftesicherung spielt eine große Rolle im Beratungsportfolio des RKW Hessen. Dazu gehört auch das Thema der Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung. Für den 30. November 2022 lädt das RKW Hessen mit dem LWV Hessen Integrationsamt daher Multiplikatoren, Beratende und Wirtschaftsförderer zu einer kompakten Onlineveranstaltung ein, um das hierzu passende hessische Beratungsangebot für Arbeitgeber vorzustellen. Melden Sie sich an und verschaffen sich einen Überblick!

In Hessen sind über 100.000 Menschen mit Schwerbehinderung sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Dem stehen knapp 11.000 schwerbehinderte Menschen gegenüber, die arbeitslos gemeldet sind. Arbeitgeber sind zwar offen für die Beschäftigung Schwerbehinderter und sehen in dieser Personengruppe wertvolles Potenzial zur Fachkräftesicherung. Jedoch ist es aufgrund komplexer Rahmenbedingungen für sie nicht immer einfach, die richtigen Ansprechstellen – zum Beispiel zur Vielzahl von Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten – zu finden. Dieses Beratungsangebot für Arbeitgeber wird nun gebündelt: Es gibt neue „Einheitliche Ansprechstellen“ und zusätzliche Beratende mit Lotsenfunktion in den Kammern.

Informieren Sie sich am 30. November 2022 von 14:00 bis ca. 15:30 Uhr online über die neu geschaffenen Ansprechstellen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in Hessen. So erhalten Sie einen guten Überblick über sämtliche Angebote und können entsprechende Anfragen an die richtigen Stellen verweisen.

Vorgestellt werden drei Angebote:

1. Fachberatung der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA)
Seit September 2022 arbeitet das Hessische Ministerium für Soziales und Integration daran, in allen 26 hessischen Gebietskörperschaften eine EAA aufzubauen. Die EAA zeigen Fördermöglichkeiten auf, unterstützen konkret bei der Beantragung und verweisen auf die speziellen Angebote der Agenturen für Arbeit, des Integrationsamts, der Integrationsfachdienste und weiterer Institutionen. Zuständig für die Beauftragung der EAA ist das beim Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen angesiedelte Integrationsamt. 

2. Fachberatungsstellen für Inklusion in den Kammern
Seit April 2021 wird an einer hessenweiten Koordination der „Kammerberatung Inklusion“ gearbeitet. Dieses Projekt hatte der LWV Hessen mit der Handwerkskammer Kassel gestartet, um Handwerksunternehmen bei der Integration von Menschen mit Behinderung zu begleiten und zu unterstützen. Inzwischen sind bereits weitere Fachberatungsstellen bei anderen hessischen Kammern ins Leben gerufen worden. In der Fachberatung geht es einerseits darum, Beschäftigte, die unfall- oder krankheitsbedingt eine Behinderung davongetragen haben, wieder in die Betriebe einzugliedern. Zweitens gehört es auch zu den Aufgaben, Menschen mit Schwerbehinderung die Arbeit oder Ausbildung in einem Handwerksbetrieb zu ermöglichen.

3. Unterstützungsleistungen des LWV Hessen Integrationsamts und der Integrationsfachdienste (IFDs)
Zum Dritten wird ein kurzer Überblick über sämtliche Leistungen des LWV Hessen Integrationsamts für Arbeitgeber gegeben. Welche Bereiche gibt es, wie sind die Zuständigkeiten? Die IFDs widmen sich seit einigen Jahren verstärkt dem Thema der psychischen Gesundheit in den Belegschaften. Hierzu gibt es kostenfreie Unterstützung für Arbeitgeber.

Das RKW Hessen freut sich über Ihre Anmeldung zur kostenfreien Informationsveranstaltung!


Infoflyer zur Veranstaltung


Weitere Informationen erhalten Sie bei Wiebke Mense, Projektleiterin Fachkräfte, RKW Hessen GmbH, Tel. 05 61 / 9 30 99-95.

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