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Förderung der Beratung zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen in der Landwirtschaft

Digitale Technologien können landwirtschaftliche Unternehmen produktiver, effizienter und ressourcenschonender machen. Das Hessische Landwirtschaftsministerium fördert die Digitalisierung in der Landwirtschaft, einschließlich dem Garten- und Weinbau, durch öffentliche Mittel. 

Das RKW Hessen unterstützt landwirtschaftliche Betriebe – einschließlich des Garten- und Weinbaus – dabei, Beratungsleistungen zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen mit Landesförderung in Anspruch zu nehmen. Gerne sprechen wir mit Ihnen im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung über Ihr Digitalisierungsthema, empfehlen geeignete Expertinnen und Experten und sorgen für die Qualitätssicherung der Beratung.

Themenschwerpunkte einer geförderten Digitalisierungsberatung in der Landwirtschaft können sein:

  • Digitale Geschäftsmodelle: Produktinnovationen und neue Services
  • Digitalisierung der Prozesslandschaft
  • Digitalisierung des Vertriebs und Marketings
  • Gewährleistung der IT-Sicherheit

Der Ablauf einer geförderten Digitalisierungsberatung eines landwirtschaftlichen Betriebs unterscheidet sich von anderen Förderprogrammen des RKW Hessen, da in diesem Fall das Hessische Landwirtschaftsministerium dem Betrieb die Fördermittel zur Verfügung stellt. Wir unterstützen jedoch bei der Abwicklung.

Der genaue Ablauf sieht wie folgt aus:

  1. Der landwirtschaftliche Betrieb nimmt Kontakt zum RKW Hessen auf.
  2. Das RKW Hessen vermittelt beratende Expertinnen/Experten für die Digitalisierungsberatung.
  3. Die/der Expertin/Experte erstellt eine Projektskizze für die Beratung und schickt sie dem RKW Hessen zu.
  4. Das RKW Hessen erstellt das Angebot für die Beratung.
  5. Dieses Angebot wird anschließend im Rahmen der digitalen Antragstellung durch den landwirtschaftlichen Betrieb über das Agrarportal der WIBank eingereicht.
  6. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids vom Regierungspräsidium Gießen setzt der landwirtschaftliche Betrieb das RKW Hessen hiervon in Kenntnis.
  7. Das RKW Hessen beauftragt die/den Expertin/Experten, mit der Beratung zu beginnen.
  8. Nach Abschluss der Beratung reicht der landwirtschaftliche Betrieb im Rahmen des digitalen Auszahlungsantrags die Rechnung und den Zahlungsbeleg über das Agrarportal der WIBank ein und erhält nach Prüfung den bewilligten Zuwendungsbetrag ausgezahlt.
     

Kosten – Förderhöhe – Zeitlicher Umfang

  • Der Zuschuss zum Beratungshonorar beträgt max. 600,- Euro je Tagewerk (max. 50 Prozent).
  • Der Beratungsumfang beträgt maximal zehn Tagewerke.
  • Das maximal zuwendungsfähige Investitionsvolumen für die Beratungsleistungen beträgt 12.000 Euro. Das entspricht einem maximalen Zuschuss von 6.000 Euro.


Gefördert durch das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat.

Gefördert durch:

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Kontakt

Regierungspräsidium Kassel:
Thomas Fabich
Tel.: 05 61 / 93 09 99-2
Ihre Anfrage
(t.fabich@rkw-hessen.de)

Regierungspräsidien Gießen und Darmstadt:
Selina Türck
Tel.: 0 61 07 / 9 65 93-45
Ihre Anfrage
(s.tuerck@rkw-hessen.de)