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Beratungsförderung in Hessen mit neuer Richtlinie zukunftsfähig aufgestellt

Seit 1. Januar 2024 gilt die neue Richtlinie des Landes Hessen zur Gründungs- und Mittelstandsförderung. Dies war ein wichtiger Stichtag für die Beratungs- und Fortbildungsorganisation RKW Hessen. Unternehmende, Start-ups und Gründungsinteressierte können durch die jetzt gültigen Regelungen bei vielen verschiedenen Beratungsthemen von einem Zuschuss von 50 bis 75 Prozent zum Expertenhonorar profitieren!

Im Geschäftsbereich Beratung bietet das RKW Hessen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Start-ups sowie Existenzgründenden qualifizierte Beratungsleistungen in allen Fragen der praktischen Unternehmensführung an – wo möglich mit Beratungsförderung durch Mittel des Hessischen Wirtschaftsministeriums. „Die Richtlinie ist eine sehr wichtige Basis für uns und unsere Beratungsaktivitäten“, so Geschäftsführer Sascha Gutzeit. „Wir unterstützen gemeinsam mit unserem Pool an rund 500 beratenden Expertinnen und Experten bisher pro Jahr ca. 700 bis 800 hessische Betriebe über die vom Land Hessen geförderte Beratung. Die durch die neue Richtlinie weiterhin gewährte Förderung unserer Beratungsleistungen durch das Land Hessen empfinde ich als große Anerkennung für unsere jahrelange, immer gut evaluierte Arbeit. Wir freuen uns, auch in 2024 wieder viele Gründende, Start-ups und KMU mit neuen Themen unterstützen zu dürfen.“

Zehn Förderprogramme mit 75 bzw. 50 Prozent Förderquote
Alle bisher bekannten Förderthemen wird es ab 2024 weiterhin geben. Drei Programme spielen hier für das Land Hessen eine besonders wichtige und zukunftsweisende Rolle: So können Kundinnen und Kunden bei der Gründungsberatung, Perspektivenberatung (neu) und Beratung zum Produktionsintegrierten Umweltschutz (PIUS) bis zu 75 Prozent nicht zurückzuzahlenden Zuschuss zum Expertenhonorar erwarten. Bei allen anderen Programmen – Unternehmensübergabe, Design, Digitalisierung, Umsetzung betrieblicher Entwicklungskonzepte, nachhaltiges Wirtschaften (neu), allgemeines Coaching und Nachfolgecoaching (neu) – gilt ein Fördersatz von max. 50 Prozent. Insgesamt dürfen Gründende oder KMU maximal 15 Tagewerke Beratung pro Kalenderjahr (egal zu welchem Thema) gefördert bekommen. Gelten wird die Richtlinie für acht Jahre, also bis Ende 2031.

Erster Schritt: Die kostenfreie Erstberatung
Gerne informiert das RKW Hessen in einem kostenfreien Erstgespräch über seine Beratungsangebote und die Fördermöglichkeiten über das RKW Hessen. Gemeinsam mit den Kundinnen und Kunden konkretisieren die Projektleitenden den Beratungsbedarf und empfehlen geeignete Expertinnen und Experten. Das RKW Hessen prüft vor einer geförderten Beratung, ob das zu beratende Unternehmen eine gleichgelagerte Förderung in einem anderen Programm – z.B. des Bundes oder der Kammern – in Anspruch nehmen kann.


Übersicht Förderprogramme und Förderkonditionen ab 01/2024

Rechenbeispiel Förderprogramm Gründungsberatung ab 01/2024

Rechenbeispiel Förderprogramm Digitalisierungsberatung ab 01/2024 


Ansprechpartner/innen für Fragen:

  • Beratungsteam RKW Hessen Kelsterbach, Tel. 0 61 07 / 9 65 93-40, Mail beratung@rkw-hessen.de
  • Beratungsteam RKW Hessen Kassel, Tel. 05 61 / 93 09 99-0, Mail kassel@rkw-hessen.de 


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