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Energiesteuererstattung - wie geht das?

Lernen Sie, wie Sie für Ihr Unternehmen die Erstattung von Strom- und Energiesteuer beantragen können und was es dabei zu beachten gibt.

Steigende Energiekosten sind für viele Produktionsunternehmen zu einem wichtigen Kostenteil geworden. Doch nicht nur die reinen Energiekosten sind gestiegen, sondern gleichzeitig auch Energiesteuern, Abgaben und Umlagen. Dies bedingt im internationalen Kontext Wettbewerbsvor- bzw. auch -nachteile. Aus diesem Grund wurden für produzierende Unternehmen in den geltenden Strom- und Energiesteuergesetzen verschiedene Möglichkeiten zur teilweisen oder vollständigen Erstattung geschaffen.

Dieses umfangreiche Regelwerk ist ständigen Änderungen unterworfen, so dass nur mit einem aktuellen Fachwissen rechtssichere Anträge zur Ermäßigung bzw. Erstattung gestellt werden können.

Lernen Sie, die für Ihr Unternehmen möglichen Erstattungen von Strom- und Energiesteuern sowie von Abgaben und Umlagen selbständig zu erschließen.

Auch die aktuellen Neuerungen (Selbsterklärung staatlicher Beihilfen, Anzeige- und Erklärungspflicht mit Frist 30.06.2017, Befreiung von der Anzeige- und Erklärungspflicht) sind Teil des Seminars.

Termine (jeweils von 13 bis 16:30 Uhr):

10. Mai 2017 in Kassel

11. Mai 2017 in Eschborn

Referent: Frank Hallfell, Geschäftsführender Gesellschafter der enbiz engineering and solutions gmbh, langjährige Erfahrung in der Energieeffizienzberatung für produzierende Unternehmen, geprüfter Energieauditor.

Teilnahmegebühr: 290,- EUR zzgl. ges. MwSt., 50,- EUR Rabatt für Mitglieder des RKW Hessen e.V., inkl. Seminarunterlagen mit Teilnahmezertifikat, Tagungsgetränke und Imbiss

Interesse an näheren Informationen oder einer Teilnahme?

Lesen Sie hier weitere Informationen und melden sich direkt an!

Ihre Fragen beantwortet Ihnen Wiebke Mense, Tel.: 05 61 / 9 30 99 95 oder w.mense(at)rkw-hessen.de